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Allgemeine Geschäftsbedingungen von RA‑MICRO Online

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Die RA-MICRO Software AG (nachfolgend auch „RAM“, „RMO“), Washingtonplatz 3, Cube Berlin, 10557 Berlin bietet RA-MICRO Online („RMO“) Services und Software (im Folgenden auch: „Dienste“, „Produkte“, Software oder Services) für diverse Plattformen an.

 

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der RMO Services dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Anbieter(n) und dem Kunden (im Folgenden auch Nutzer, Benutzer, Besteller oder Anwender genannt). Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (so z.B. Softwarelizenzverträge bzw. Abo-Bedingungen im RMO-Store, AGB von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend.

Leistungen von RMO erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen allen Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Die Registrierung für das RMO Kunden-Konto ist kostenlos. Es können nutzungsabhängige oder laufende Kosten entstehen, wenn und soweit RMO Services in Anspruch genommen bzw. Produkte oder Dienste lizenziert, aktiviert bzw. abonniert werden. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Produkte setzt die wirksame Erteilung und Aufrechterhaltung einer gültigen Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) voraus.

RMO ist berechtigt, Kunden aus wichtigem Grund unverzüglich ganz oder teilweise zu sperren, z.B. wenn gegen vertragswesentliche Pflichten verstoßen wird.

Die Nutzung einiger RMO-Services ist ausschließlich zugelassenen Berufsträgern vorbehalten. Die Berufsgruppe bestimmt, welche Recherchen und Produkte genutzt werden dürfen. Grundlage für die Funktion der RMO Services ist ferner, dass je Organisationseinheit nur eine Registrierung erfolgt.

 

§ 1a Berufsgruppe 1

Anwender, die sich mit der Berufsgruppe 1 registrieren, bestätigen, dass Sie

• zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind
• eine etwaige Statusänderung unverzüglich schriftlich anzeigen
• von Ihrer Kanzlei zur Registrierung bevollmächtigt sind.

 

§ 1b Schriftform, elektronischer Kommunikationsweg

Mit dem Kunden gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart.

 

§ 2 Vertragsverhältnis, Leistungsbeschreibung

1. Der Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen RMO und dem Kunden ergibt sich aus diesen AGB, den RAM Webseiten inkl. Online-Produktinformationen und RAM Produktblättern.

2. Auf aktuelle Meldungen, Produktblätter, Newsletter, Kundeninformationen wird ausdrücklich hingewiesen. Sofern nicht anders angegeben, unterliegen die Bereitstellung neuer Dienste und die Erweiterung von bestehenden Services diesen AGB.

3. RMO behält sich jederzeit Änderungen an Services im Zuge von Produktentwicklung und Produktpflege vor. RMO kann Inhalte/Merkmale einzelner Dienste bzw. die Dienste selbst aus wichtigem Grund vorübergehend oder auf Dauer ändern oder einstellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist bzw. ein für den Kunden nachvollziehbarer, im Voraus als gewichtiger Grund erkennbarer, triftiger Umstand vorliegt.

Ein solcher gewichtiger Grund für eine Einschränkung, Einstellung oder Änderung der RMO Services liegt insbesondere dann vor, wenn

  • aufgrund von rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen Gründen ein Dienst oder Produkt nicht mehr aufrechterhalten werden kann, oder
  • ein von einem Kooperationspartner ursprünglich zur Verfügung gestelltes Produkt nicht oder nicht mehr verfügbar ist, oder
  • sich mit der Zurverfügungstellung von Diensten oder Produkten im Zusammenhang mit der (versuchten) Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit unüberwindliche technische Schwierigkeiten ergeben, oder
  • die Zurverfügungstellung von Diensten oder Produkten und die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit derselben aus betrieblichen, unternehmerischen Gründen nicht mehr sinnvoll erscheinen.

RMO wird etwaige Änderungen per E-Mail, in der Software oder auch über Webinformationen/ Webseiten mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch auf anderem Wege erfolgen. Das Vertragsverhältnis wird dann mit den neuen Bedingungen/Merkmalen fortgesetzt.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag zwischen RMO und dem Kunden kommt nach Maßgabe von Ziffer 2. dadurch zustande, dass der Kunde sich registriert, sein Einverständnis in die vorliegenden AGB erklärt und der RMO Datenschutzerklärung zustimmt (Angebot) und die Registrierung durch RMO schriftlich, per E-Mail oder sonst elektronisch bestätigt wird bzw. bei einzelnen Produkten/Diensten durch Lizenzierung von entsprechenden Produkten gemäß Ziffer 2 im RMO Store (Annahme).

2. Die Berufsgruppe bzw. das lizenzierte Produkt bestimmt, mit welcher Gesellschaft ein Vertragsverhältnis begründet wird.
Für einige Produkte kann es von RAM abweichende Lizenzgeber/ Vertragspartner/ Anbieter geben.

Es gilt:

Registrierung

  • Berufsgruppe 1: RAM
  • Berufsgruppe 2: RAM
  • Berufsgruppe 3: RAM
  • Berufsgruppe 4: RAM
  • Berufsgruppe 0: RAM.

Lizenzierung von Services:

• je nach Angabe im RMO Store.

 

§ 3a Besondere Vermittlungs-Bedingungen für RMO Recherche

RMO fungiert über RMO Webseiten und Software als Vermittlungs- und Vertriebspartner verschiedener Recherche-Kooperationspartner (z.B. RISER, Adress-Research, BONIVERSUM etc.).

Die tatsächliche Leistungserbringung der auf den RMO Webseiten und innerhalb der Software beschriebenen Recherche- bzw. Auskunfts-Services erfolgt ausschließlich über die bei RMO Services genannten Kooperationspartner, auf deren gesonderte AGB hingewiesen wird.

Die Kooperationspartner/ Recherchedienstleister sind alleinige Leistungserbringer gegenüber Kunden. RMO erbringt zu keinem Zeitpunkt selbst die angebotenen Leistungen und haftet nicht für die beschriebenen Leistungen und deren Leistungserbringung.

Vorsorglich wird auf folgendes hingewiesen:

  • Bei Nutzung der RMO Recherche-Services, insbesondere bei Einwohnermeldeamtsanfragen und sonstigen Adressauskünften, aber auch Bonitäts- und Konsumentenauskünften sind genaue und korrekte Angaben zu den wesentlichen und erforderlichen Anfrageattributen zu machen (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Straße, PLZ und Ort). Ansonsten kann es – gerade in Fällen, in denen eine manuelle Nachbearbeitung durch die Meldebehörde nicht vorgesehen ist – zu maschinellen, sog. falschen negativen Auskünften kommen, insb. wenn nicht alle Anfrageattribute korrekt angegeben wurden, da dann die angefragte Person evtl. nicht genau zugeordnet werden kann. Dies gilt insb. auch dann, wenn bei Angabe der erforderlichen Anfrageattribute Schreibfehler, z.B. Namensschreibfehler, unterlaufen.
  • Wenn bei Bonitätsauskünften ein Ergebnis sinngemäß „Zu der angefragten Person liegen keine Merkmale vor“ zurückgegeben wird, kann dies daran liegen, dass entweder zu der angefragten Person keine Negativmerkmale vorliegen oder die Person anhand der vom Nutzer übermittelten Anfragedaten nicht eindeutig identifiziert werden konnte (z.B. weil Schreibfehler bei der Eingabe vorliegen). In diesem Fall sollte ggf. ergänzend über RMO ein weiterer Bonitäts-Service abgefragt werden.

 

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist für die richtige Eingabe seiner Daten bei Nutzung der RMO Services verantwortlich und muss wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person machen (Registrierungsdaten) und diese regelmäßig aktualisieren. Falls der Kunde hiergegen verstößt, bzw. falls RMO dies annehmen sollte, insbes. dass Registrierungsdaten nicht aktuell bzw. unwahr oder unvollständig sind, ist RMO berechtigt, das Online-Konto des Kunden vorübergehend oder auf Dauer ganz oder teilweise zu sperren bzw. zu löschen und den Kunden von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Services gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen. Das gleiche gilt bei erheblichen Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung durch den Kunden.

2. Nach der Registrierung werden dem Kunden RMO Zugangsdaten übermittelt. Zugangsdaten, insb. Passwörter (im Folgenden auch RMO Zugangsdaten, Kennwörter oder Chiffren genannt), d.h. alle Buchstaben- und/oder Zahlenfolgen, welche dazu bestimmt sind, die Nutzung durch unberechtigte Personen auszuschließen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

RMO Zugangsdaten sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den RMO Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Kunden- bzw. Benutzer-Passwörter unverzüglich zu ändern und RMO schriftlich zu informieren.
Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass bei Nutzung von RMO Diensten über den zentralen Internetzugang des lokalen Netzwerkes des Kunden dieses lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist.

Der Kunde darf Zugangsdaten und Kennwörter in digitalen Medien nur in verschlüsselter (dem aktuellen Stand der Technik entsprechender) Form speichern oder übermitteln. Bei mehrmaliger Falscheingabe von Zugangsdaten kann dies zu einer Sperrung der Online-Kontos oder der Nutzungsmöglichkeit, für die das Kennwort gilt, führen.

3. Der Kunde trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner RMO Zugangsdaten in Verbindung mit seinem RMO Online-Konto vorgenommen werden, die Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, RMO unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung der RMO Zugangsdaten und/oder des Online-Kontos sowie über jegliche sonstige Verletzung von kundenbezogenen Sicherheitsvorschriften zu unterrichten.

Der Kunde muss zudem sicherstellen, dass nach jeder Nutzung eine Abmeldung vom Online-Konto erfolgt.

4. RMO Software und Services werden laufend aktualisiert. Der Kunde wird über Updates informiert und kann entscheiden, ob er diese ausführen möchte oder nicht.

Die Installation aktueller Updates (auch und gerade der RA-MICRO Kanzleisoftware Programm-Updates) ist Voraussetzung für den Betrieb neuester Funktionalitäten und der Funktionalität der RMO Services insgesamt, derer Betrieb nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, wenn Update-Installationen unterbleiben.

5. Der Kunde hat die Pflicht, seine Daten regelmäßig auf eigenen Medien zu sichern.

6. Der Kunde ist für die Inhalte, welche über sein Online-Konto eingestellt oder verbreitet werden, verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit. Die Verantwortung für sämtliche Medien und Inhalte, d.h. Informationen, Daten, Texte, Software, Fotos, Grafiken, Videos, Nachrichten oder sonstige Materialien, die übermittelt werden, liegt ausschließlich beim Kunden, d.h. beim Nutzer und Verwender.
Der Kunde darf keine Inhalte versenden, die schädlichen Code, Software-Viren, Spam- oder Werbe-Code bzw. andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktion von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen unterbrechen, zerstören und/oder einschränken können. Der Kunde darf auch nicht in die den RMO Diensten zugrundeliegenden Server oder Netzwerke eingreifen oder diese unterbrechen.
Der Kunde darf RMO Dienste nicht als Wiederverkäufer nutzen.

7. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung der berufs- und standesrechtlichen wie auch der allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes und der Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten im Rahmen der Nutzung der RMO Dienste verantwortlich ist.

8. Der Kunde wird explizit darauf hingewiesen, dass Informationen über Änderungen /Verbesserungen /Einstellungen an bzw. von Produkten- bzw. Diensten regelmäßig über die RMO-Webseiten publiziert werden. Der Kunde hat sich regelmäßig über das insoweit auf der Webseite publizierte Leistungsangebot zu informieren (siehe insoweit auch § 2 dieser AGB).

9. Soweit spezielle Systemvoraussetzungen für die Nutzung von RMO-Diensten oder Produkten genannt sind, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden.

10. Der Kunde stellt RMO von jeglichen Ansprüchen Dritter, denen aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist, frei. RMO behält sich vor, bei Verstoß gegen diese AGB das Online-Konto des Kunden zu sperren und ggf. zu löschen, sowie auch Inhalte des Kunden auf RMO Servern nicht mehr weiter allgemein zugänglich zu machen bzw. zu löschen.

 

§ 5 Datenschutz

1. RMO weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der ab 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG) von RMO zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten des Kunden, d.h. seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail Adressen. Personenbezogene Kunden- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden.

Die vorgenannten Daten (mit Ausnahme der RMO Zugangsdaten) können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an Beauftragte und gemäß Art. 28 DS-GVO sorgfältig ausgesuchte Partner von RAM übermittelt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Kundendaten durch RMO an Dritte kann nur erfolgen, wenn und soweit eine durch Gesetz begründete Rechtspflicht hierzu besteht.

2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Zuge der Nutzung der RMO Recherchen erlangten Daten nur im Rahmen einer bereits bestehenden Kundenbeziehung (z.B. Wiederaufnahme des Kontaktes mit unbekannt verzogenen Geschäftspartnern) oder zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen (vorgerichtliche und gerichtliche Korrespondenz) zu verwenden sind (berechtigtes Interesse) und diese zudem weder zum Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung genutzt, noch an Dritte weitergegeben werden dürfen.

3. Es gelten ergänzend die allgemeine RMO Datenschutzerklärung sowie etwaige produktbezogene Bestimmungen, die bei der Nutzung angezeigt werden können.

 

§ 5a Datenschutz, Dateien und Daten – Schnittstellen zu Drittanbietern

Einige RMO Produkte können Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten. Für die Nutzung dieser Anwendungen der Drittanbieter ist es erforderlich, dass der Kunde sich dort anmeldet und die dortigen Nutzungs-, Geschäftsbedingungen akzeptiert. RMO macht darauf aufmerksam, dass diese Anwendungen von Drittanbietern möglicherweise abweichende Regelungen für die Nutzung von Kunden-Daten und Kunden-Dateien getroffen haben. Bei der dortigen Registrierung sollte der Kunde diese Bedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien prüfen und jeweils über die Nutzung der bereitgestellten Funktionalitäten entscheiden. RMO weist ferner bei der erstmaligen Aktivierung von RMO Software bzw. Applikationen darauf hin, dass Produkte von Drittanbietern genutzt werden (können). Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Nutzung der Schnittstelle/n zu beenden, wobei dann der Funktionsumfang der RMO Software eingeschränkt sein kann.

 

§ 6 Haftungsbeschränkung

1. RMO haftet nicht für Schäden, die kausal aus einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung herrühren, soweit diese bei pflichtgemäßem Handeln des Kunden nicht eingetreten wären. Zudem wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gänzlich fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. RMO haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Onlinesystems noch für etwaige technische und elektronische Fehler der RMO Software, Applikationen und Services.

RMO wird sich bestmöglich bemühen, die RMO Services mit so wenigen Unterbrechungen wie möglich bereitzustellen, kann aber nicht zu 100% sicherstellen, dass die Produkte und Dienste immer ohne Unterbrechungen, Verzögerungen oder sonstige Mängel funktionieren. Dies liegt daran, dass die Produkte über (öffentliche) Internetleitungen übertragen werden können und daher Stromausfälle oder Internetdienstunterbrechungen möglich sind, es z.B. so zu Ausfällen kommen kann, z.B. Datenpaketverluste und Verzögerungen, die die Qualität der Kommunikation beeinträchtigen können.

Generell gilt: Eine etwaige Haftung von RMO (Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen), sofern eine solche aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, richtet sich nach den Bestimmungen dieses Paragrafen.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters beruhen, haftet RMO unbeschränkt.

3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet RMO unbeschränkt nur bei nicht Vorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

RMO haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 4.

4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet RMO nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach Abs. 2 oder Abs. 3 vor.

6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

8. Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als „Betaversion“ gekennzeichneten Software oder eines Dienstes/Services darüber bewusst, dass die Software bzw. der Dienst/Service noch fehlerhaft sein kann und Beschädigungen am System unter Umständen möglich sein können.

Der Kunde ist damit einverstanden, im Falle solcher Beschädigungen keine direkten oder indirekten Ansprüche an RMO zu stellen.

RMO versichert, jeden vom Kunden benannten Softwarefehler, der Dringlichkeit und den technischen Gegebenheiten entsprechend, schnellstmöglich beheben zu wollen.
Der Kunde stellt sicher, dass durch den Einsatz einer als Betaversion gekennzeichneten Software bzw. eines Dienstes/Services keine Systeme betroffen werden können, die in irgendeiner Form sicherheitsrelevant sind.

 

§ 7 Haftung des Kunden, Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Bei durch ihn zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter haftet der Kunde gegenüber diesen Dritten selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter ist der Kunde verpflichtet, RMO freizustellen, wobei etwas Anderes nur dann gilt, soweit der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen, Abrechnung, Verwaltung, elektronische Rechnung

Der Kunde erhält eine monatliche Rechnung, in der ausdrücklich auf eine Zahlungsfrist hingewiesen wird. Die Rechnung erfolgt in elektronischer Form und wird monatlich im Kunden-Konto des RMO Online-Kontos zur Ansicht und zum Download bereitgestellt. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt unberührt. RMO kann – unbeschadet anderer Rechte – das RMO Online-Konto eines Kunden aufgrund erheblicher Pflichtverletzungen sperren, z.B. im Falle eines Zahlungsverzuges in Höhe von mindestens 50,- €. Im Falle einer Sperrung bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort.

Zahlungen können durch SEPA-Lastschrifteinzug und ggf. weitere von RMO akzeptierte Zahlungsarten erfolgen. Mit Zustimmung zum SEPA-Lastschrifteinzug ermächtigt der Kunde RMO, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Wählt der Kunde die Zahlung per Kreditkarte, gelten für die Zahlungsabwicklung die Nutzungs- und Vertragsbedingungen des Zahlungssystemanbieters Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Dublin D02 H210, Ireland.

§ 9 Kündigung, Laufzeit

1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit, jedoch nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist eines von ihm abonnierten Produktes, mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden. (Mindest-)Laufzeiten, Kündigungsfristen von Produkten und Services sind im RMO Online Konto, dort im RMO-Store beim jeweiligen Dienst bzw. Produkt genannt und werden durch Aktivierung eines Abos bzw. einer Lizenz vom Kunden akzeptiert im Rahmen des Bestellvorganges. Sofern nicht anders im RMO Store technisch realisiert, hat eine Kündigung vom Kunden in Schriftform zu erfolgen.

Von RMO kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

2. Das Vertragsverhältnis kann zudem von RMO fristlos aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, so insbesondere, wenn der Kunde mit der Zahlung für zwei aufeinander folgende Monate bzw. mit einem nicht unerheblichen Teil gegenüber RMO in Verzug ist oder RMO das Festhalten an dem Vertragsverhältnis nicht weiter zugemutet werden kann, z. B. weil die Geschäftsgrundlage wegefallen ist oder das vertragliche Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.

3. Sofern nichts Anderes vereinbart, ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses der Kunde verpflichtet, die RMO Software unverzüglich von seinen Systemen zu entfernen.

 

§ 10 Auftragsverarbeitung, Geltung von weiteren AGB und besondere Bestimmungen

1. Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung in Bezug auf die über RMO Dienste angefragten bzw. übermittelten Daten und Datensätze für die Einhaltung sowohl der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als auch der anderen Bestimmungen über den Datenschutz allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, RMO unter Angabe von Kontaktdaten (Name, Organisation, Telefonnummer etc.) die Personen schriftlich mitzuteilen, die gegenüber RMO in Bezug auf die Auftragsdatenbearbeitung weisungsberechtigt sind oder als Ansprechpartner fungieren.

2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer über bekannt gewordene Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsdatenverarbeitung unverzüglich und vollständig zu unterrichten.

3. RMO verpflichtet sich, die an sie übermittelten Daten zweckbestimmt und nur im Rahmen der Weisungen (zu Weisung, Weisungsberechtigung s. o.) des Kunden (d. h. allein im Rahmen der Nutzung der RMO Dienste) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. RMO trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DS-GVO, um die Einhaltung von Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

RMO unterrichtet den Kunden umgehend bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Kunden.

4. Auf schriftliche Anfrage des Kunden hin wird RMO diesem jene Informationen bereitstellen, die der Kunde zur Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen benötigt.

5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass RMO zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen von RMO (RA-MICRO Unternehmensgruppe) sowie weitere Dritte zur Leistungserfüllung heranziehen kann bzw. Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragen kann (Subunternehmer).
Wenn und soweit Subunternehmer eingeschaltet werden, so werden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen RMO und dem Subunternehmer so gestaltet, dass sie den Anforderungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragspartnern dieses Vertrages entsprechen.

6. RMO bietet als Vermittlungspartner dem Kunden die Möglichkeit, Adressauskünfte, insb. Melderegisterauskünfte über einen der Recherche-Kooperationspartner (z.B. RISER, Regis24, Adress-Research etc.) einzuholen. Adressermittlungsaufträge darf der Kunde nur in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erteilen. Bei den Melderegisteranfragen wird den Meldebehörden dabei mitgeteilt, dass diese zum Zweck des Forderungsmanagements bzw. der Aktualisierung eigener Bestandsdaten erfolgen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten aus den eingeholten Melderegisterauskünften ausschließlich zu diesem Zweck (Forderungsmanagement oder Aktualisierung eigener Bestandsdaten) und nicht zu den Zwecken der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden dürfen. Bei einer zweckwidrigen Verwendung der Daten stellt der Kunde RMO von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. Für die Nutzung des E-Rechtsschutz-Dienstes zur Kommunikation mit ausgewählten Versicherern über proprietäre Schnittstellen von und über Drittanbieter(n) (z.B. adesso/drebis, e.Consult) gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärungen der Drittanbieter zur Nutzung dieser Schnittstellen ergänzend, womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Im Einzelnen sind dies:

Bei erstmaliger Nutzung des E-Rechtsschutz-Dienstes wird der Kunde automatisch bei den Versicherungsdienstleistern adesso/drebis bzw. e.Consult registriert.

Bei einer weiteren Verwendung loggt das E-Rechtsschutz-System den Kunden automatisch im Hintergrund bei den Diensten der jeweiligen Anbieter (adesso/drebis bzw. e.Consult) ein. Die personenbezogenen RMO Zugangsdaten für das E-Rechtsschutz-System wie auch für das automatische Login beim Dienst der Versicherungsdienstleister (Drittzugangsdaten) werden dabei auf dem RMO Datenserver gespeichert.

RMO verpflichtet sich, von den Drittzugangsdaten nur insoweit Gebrauch zu machen, als dies zur automatisierten Durchführung des E-Rechtsschutz-Dienstes erforderlich ist. Eine Einsichtnahme in zugangsgesicherte Dokumentenbereiche bei den Drittanbietern adesso/drebis bzw. e.Consult erfolgt durch RMO oder Mitarbeiter von RMO nicht. Sollte eine Einsichtnahme zu Supportzwecken notwendig sein, so verpflichtet RMO sich, eine Einsichtnahme nur mit Zustimmung des Kunden vorzunehmen.

Mit der erstmaligen Nutzung bzw. Informationsübertragung kommt zwischen dem Kunden und der adesso AG bzw. e.Consult AG ein Vertrag zustande. Auf die AGB der Anbieter adesso bzw. e.Consult wird ausdrücklich hingewiesen.

Welche Daten an die vorgenannten Anbieter adesso/drebis bzw. e.Consult durch die Nutzung im Einzelfall übertragen werden, entnehmen Sie bitte der RMO Datenschutzerklärung bzw. den AGB der vorgenannten Anbieter.

 

§ 10a RMO SCHUFA Schnittstelle, Auftragsverarbeitung, besondere Haftung

RMO bietet für Anwälte die Möglichkeit, elektronisch mit der SCHUFA einen SCHUFA-Anschlussvertrag abzuschließen und die RMO SCHUFA Schnittstelle zu nutzen. Für die Nutzung der SCHUFA Schnittstelle gilt bei Abschluss eines SCHUFA-Anschlussvertrages durch den Kunden:

1. Der Kunde wird datenschutzrechtlich Verantwortlicher hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die RMO von der SCHUFA im Rahmen der Durchführung des SCHUFA Anschlussvertrages im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erhält. Bei der Verwendung der Daten ist RMO entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Weisungen des Vertragspartners gebunden.
RMO stellt insoweit die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicher und ist insoweit gemäß Art. 28 DS-GVO verpflichtet. RMO ist insbesondere entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben den Weisungen des Kunden hinsichtlich der Verwendung der von der SCHUFA an RMO gelieferten personenbezogenen Daten unterworfen. RMO wird SCHUFA-Leistungen nur anfordern, soweit der Kunde im Einzelfall diese RMO gegenüber angefordert durch Nutzung der Schnittstell angefordert hat. Der Kunde ist hinsichtlich der übermittelten Daten Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.

2. Auskünfte über Betroffene können und dürfen nur dann eingeholt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit f) DS-GVO gegeben ist.

3. Der Kunde willigt ein, dass er für jeden Fall einer von ihm verschuldeten zweckwidrigen Anfrage, Meldung, Auskunft, Nachmeldung sowie Verarbeitung oder Nutzung von SCHUFA-Daten sowie bei sonst jedem Verstoß gegen Ziffer 1 einer von RMO festzusetzenden, angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000 €, bezogen auf jeden Datensatz bzw. jede Person, unterworfen werden kann. Die Angemessenheit der nach billigem Ermessen festgesetzten Vertragsstrafe unterliegt im Streitfall der gerichtlichen Nachprüfung.
 

§ 11 Änderungen von AGB, Leistungsbeschreibungen, Preise, Preiserhöhungen, Leistungen von Drittanbietern

1. Soweit wesentliche Bestimmungen des geschlossenen Vertrages nicht tangiert werden und es zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich beeinträchtigen würde, ist eine Änderung dieser AGB zulässig.

Die AGB können auch angepasst, ergänzt oder sonst verändert werden, soweit dies zur Beseitigung von etwaigen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages, z.B. aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist, so z.B. wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

2. Auch können die z. B. in Produktblättern enthaltenen Leistungsbeschreibungen aus wichtigem Grund geändert werden, soweit der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird.

3. Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen gelten die genannten Preise im Online-Konto, RMO-Store bzw. die innerhalb des Produktes bzw. Dienstes angegebenen Preise. Alle genannten Preise für die einzelnen kostenpflichtigen Inhalte bzw. Dienste sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 19%). Entstandene Kosten werden monatlich zusammengefasst abgerechnet und auf Grundlage der erteilten Einzugsermächtigung eingezogen. Wird der Rechnungsbetrag trotz erteilter Einzugsermächtigung aus Gründen zurückgebucht, die RAM nicht zu vertreten hat, ist RMO berechtigt, eine Pauschale für die entstandenen Bankgebühren in Höhe von bis zu 10,00 € zu erheben.“

4. Vereinbarte Preise, insb. Preise von laufenden Abos, können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden, so z.B. auch, wenn die Umsatzsteuer erhöht wird, eine Preiserhöhung von der Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird oder sich die Preise unserer Dienstleister erhöhen.

Preisänderungen/Preiserhöhungen werden dem Kunden von RMO mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich bekannt gegeben.

Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde von RMO bei der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Absendung des Widerspruches.

5. Werden Leistungen in Anspruch genommen, die von Drittanbietern erbracht werden, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Anbieter ergänzend. Eine Liste der jeweils aktuell gültigen Bedingungen wird auf den RMO Webseiten veröffentlicht.

 

§ 12 Ergänzende Bestimmungen zum DASD

Für die Nutzung des Deutschen Anwaltssuchdienstes DASD gelten die nachfolgenden Punkte § 12 Ziffer 1 – 8 ergänzend, soweit dies nicht im Widerspruch zu vorliegenden AGB steht.

1. Der Vertrag über den oder die Einträge im DASD kommt dadurch zustande, dass der Besteller im RMO Store Einträge bestellt und über das DASD-Bestell- und Editierformular Daten an RMO übermittelt (Vertragsbeginn). Die Daten, die in den DASD Einträgen angezeigt werden sollen, werden durch den Besteller über das DASD-Bestell- und Editierformular RMO mitgeteilt und anschließend im Rahmen des DASD und/oder mit dem DASD verbundenen Applikationen der RMO Unternehmensgruppe zum Online-Abruf im Internet bereitgestellt. Der Besteller erhebt keine Einwände dagegen, dass andere Internet-Anbieter auf die Daten des DASD verlinken dürfen, um so den DASD möglichst umfassend zu verbreiten. Der DASD offeriert dem Publikum den Nachweis von erstklassig organisierten Anwaltskanzleien mit einem optimalen Dienstleistungsangebot.

2. Die Abrufmöglichkeit des DASD Internetangebots wird an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag, hergestellt. Notwendige Unterbrechungen der Bereithaltungszeit durch Aktualisierungen, Wartung, Reparaturen etc. werden so kurz wie möglich gehalten.

3. Der Besteller überträgt RMO alle für die Erstellung des Eintrags erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten und versichert gleichzeitig, die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen zu besitzen.

4. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt der im DASD und DASD Blog veröffentlichten Daten und Texte trägt allein der Besteller. Dem Besteller obliegt es, Änderungen seiner Daten über die Webseite(n) http://www.ra-micro.de bzw. http://www.dasd.de, http://www.anwaltssuchdienst.de und http://www.dasd-aktuell.de soweit möglich selbstständig vorzunehmen oder RMO schriftlich mitzuteilen. RMO ist berechtigt, die Daten zu speichern und im Rahmen der Dienstleistungen des DASD an Dritte bekannt zu geben.

Der Kunde ist für die Inhalte, welche über seinen DASD Eintrag eingestellt oder verbreitet werden, verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte, d.h. Informationen, Daten, Texte, Software, Fotos, Grafiken, Videos, Verlinkungen zu Videos, Nachrichten oder sonstige Materialien, die übermittelt werden, liegt ausschließlich beim Kunden, d.h. beim Nutzer und Verwender. Dies gilt auch, wenn auf externe Seiten oder Plattformen verlinkt bzw. Bezug genommen wird.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung der berufs- und standesrechtlichen wie auch der allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes und der Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten im Rahmen der Nutzung der RMO Dienste und des DASD verantwortlich ist.

5. Vom Besteller übermittelte Texte und Daten müssen frei von Rechten Dritter sein, welche einer Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung im Rahmen der Dienstleistungen des DASD entgegenstehen können. Der Besteller räumt durch den Upload von Texten und Daten in den DASD bzw. den DASD Blog RMO das nichtausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die übermittelten Texte und Daten zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, diese in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken und Werkteilen zu verbinden.
Ferner die Texte und Daten beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen und anderen Medien ganz oder teilweise zu veröffentlichen, bzw. zugänglich zu machen, zu verbreiten sowie die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden.

6. Werden über die Eintragung im DASD und die Beauskunftung per Internet hinaus freiwillig noch weitere Leistungen durch RMO erbracht, sind diese Leistungen nicht Inhalt der geschuldeten Leistung und jederzeit einstellbar.

7. Anwälte mit Kanzleisitz im Ausland: Die Überweisung des Rechnungsbetrages hat so zu erfolgen, dass der Anwalt sämtliche anfallenden Gebühren des grenzüberschreitenden Geldverkehrs trägt. Gerichtstand für diesen Vertrag ist der Sitz von RMO. Für alle Leistungen dieses Vertrags gilt deutsches Recht.

8. Im DASD Abonnement enthalten ist die Berechtigung zur Inanspruchnahme des RA-MICRO Software-Technischen Hotline Centers Berlin zu allen Fragen der Kanzlei-EDV einschließlich der anwaltlichen Mobilgeräte und einschließlich des 24 Stunden Hotline Notdienstes.

 

§ 13 Probe-, Test- und Basisversionen von Software bzw. Diensten

RMO kann Software, Services und Applikationen mit kostenloser, eingeschränkter Basisfunktionalität, z.B. auch für einen bestimmten Probezeitraum, anbieten. Über Art und Umfang der Funktionalitäten wird RMO jeweils informieren. RMO ist berechtigt, mit Ablauf des Probezeitraums Daten und Datenbestände des Kunden auf RMO-Servern zu löschen.

 

§ 14 Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RMO auf Dritte übertragen werden.